Frühbehandlung
In den meisten Fällen beginnen wir mit der kieferorthopädischen Behandlung, wenn die Kinder im letzten Grundschuljahr sind oder gerade auf die weiterführende Schule gewechselt haben. Es kann jedoch sinnvoll sein, Ihr Kind bereits im Alter von etwa vier Jahren in unserer Praxis vorzustellen, da eine harmonische Entwicklung der Kiefer durch bestimmte Fehlstellungen gehemmt wird. Diese Fehlstellungen können wir meist in einem kurzen Zeitraum von 1-1,5 Jahren therapieren, wodurch eine spätere kieferorthopädische Behandlung deutlich vereinfacht oder oftmals sogar auch vermieden werden kann.
Eine kieferorthopädische Frühbehandlung kommt infrage,
- … wenn Milchzähne früh verloren gehen oder nicht angelegt sind.
- … wenn bereits gravierende Fehlstellungen (z.B. starker Über- oder Vorbiss) vorliegen.
- … wenn Ihr Kind nach dem dritten Geburtstag noch am Daumen lutscht oder einen Schnuller nutzt.
- ... wenn ein Kreuzbiss vorliegt.
- ... bei Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten oder anderen kraniofazialen Anomalien.
Bei vorzeitigem Verlust von Milchzähnen gibt es die Möglichkeit, Lückenhalter anzufertigen. Sie kommen zum Einsatz, wenn ein Milchzahn fehlt und der Platz im Kiefer für den bleibenden Zahn freigehalten werden muss. Auf diese Weise können wir verhindern, dass die Nachbarzähne in die Lücke „wandern“.